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Förde­rung von außen­lie­gen­dem Sonnen­schutz

Ersatz oder erst­ma­liger Ein­bau von Senk­recht­mar­kisen, Mar­kisen, Raff­storen und Roll­läden

Rollläden

Was wird ge­för­dert?

  • Sommer­licher Wärme­schutz durch Ersatz oder erst­maligen Ein­bau von außen­lie­genden Sonnen­schutz­ein­rich­tungen mit opti­mierter Tages­licht­versor­gung
  • Motorisierter außen­liegender Sonnen­schutz
  • Sonnen­schutz­maß­nahmen nach DIN 4108-2

Wie hoch ist die För­de­rung?

  • Das förder­fähige Mindest­investi­tions­volumen liegt bei 2.000 Euro (Brutto). Der Förder­satz beträgt 20 % der förder­fähigen Ausgaben.
  • Die förder­fähigen Ausgaben für ener­ge­tische Sanierungs­maß­nahmen von Wohn­ge­bäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohn­einheit.
  • Bei Umset­zung einer Sanie­rungs­maß­nahme als Teil eines im Förder­programm „Bundes­förderung für Energie­beratung für Wohn­gebäude“ geför­derten indivi­duellen Sanie­rungs­fahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förder­bonus von 5 % möglich.

Wer ist antrags­berechtigt?

  • Privat­personen und Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebiets­körper­schaften, kommunale Gemeinde- und Zweck­verbände, sowie rechtlich unselbst­ständige Eigen­betriebe von kommunalen Gebiets­körper­schaften, sofern diese zu Zwecken der Daseins­vorsorge handeln
  • Körper­schaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, z. B. Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organi­sationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzel­unternehmer und kommunale Unter­nehmen
  • sonstige juristische Personen des Privat­rechts, einschließlich Wohnungs­bau­genossen­schaften

Brauche ich einen Energie-Effizienz-Experten (EEE)?

Ja, die Antrag­stellung erfordert einen Energie-Effizienz-Experten. Einen Experten in Ihrer Nähe finden Sie über den unten­stehenden Link.

Quelle: BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

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